Die Gasanlagen in Freizeitfahrzeuge müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Berechtigt zu Prüfung sind die anerkannten Sachkundigen, die der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) ausbildet. Die Dichtheit der Anlage wird mit Druckluft getestet. Beim drei- bis fünffachen Wert des üblichen Betriebsdrucks muss der Druck zehn Minuten lang gehalten werden. Es erfolgt auch eine Sichtprüfung der Gasanlage sowie eine Brennprobe, die Überprüfung der Zündsicherungen und die Statuskontrolle der Abgasführungen. Die Gasprüfungen können bei den Caravaning-Fachhändlern und oft auch bei Prüforganisationen wie TÜV oder Dekra vorgenommen werden.