Durften bis 1999 mit dem Pkw-Führerschein (alte Klasse 3) Reisemobile bis 7,5 Tonnen gefahren werden, gilt seither, dass mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B nur noch Fahrzeuge bis 3, 5 Tonnen gesteuert werden. Weil nur wenige Führerschein-Neulinge die Klasse C1 erwerben (Lkw von 3,5 bis 7,5 Tonnen), ist bei Reisemobilen die Nachfrage nach Modellen bis 3,5 Tonnen sehr groß. Mehr als 70 Prozent aller Neufahrzeuge sind in dieser Gewichtsklasse angesiedelt. Für Reisemobile bis 3,5 Tonnen gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Pkw. Fahrzeuge, die schwerer sind, gelten verkehrsrechtlich als Lkw – mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Das 3,5-Tonnen-Limit ist auch bei der Maut interessant: In Österreich gilt für Reisemobile bis zu 3,5 Tonnen die Vignette; für schwerere Fahrzeuge muss die Go-Box angeschafft werden. In der Schweiz wird bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen auf Schnellstraßen die Schwerverkehrsabgabe fällig. In den Niederlanden dürfen viele Innenstädte mit Mobilen über 3,5 Tonnen nicht befahren werden.