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Winterruhe

Tipp: Winterruhe für Wohnmobil und Caravan

An was Sie denken sollten, bevor Sie Ihren Dethleffs in den Winterschlaf schicken.

Abstellplatz – warum eigentlich?
Saisonkennzeichen sind bei Campern beliebt, viele haben ihre Reisemobile nur von April bis Oktober angemeldet. In den Ruhemonaten ist das Reisemobil also nicht zugelassen und darf nicht im öffentlichen Raum stehen, also auch nicht am Straßenrand. Nicht jedem ist die Möglichkeit vergönnt, sein Fahrzeug auf privatem Grund abzustellen: Garagen sind zu niedrig und eine Stellfläche im Garten nicht selbstverständlich. Auch wer sein Fahrzeug im Winter nicht abmeldet, kann Bedarf an einem Abstellplatz haben. Jeder, der in der Stadt  wohnt, kennt das leidige Problem der Parkplatzsuche. Außerdem dürfen abgekoppelte Caravans, selbst wenn sie ganzjährig zugelassen sind, höchstens nur für zwei Wochen am Straßenrand abgestellt werden. 

Welche Abstellplätze gibt es?
Von einfachen Plätzen wie Wiesen- oder Kiesgrundstücke beziehungsweise asphaltierte Flächen über Carports bis hin zu beheizten Hallen findet man unter dem Begriff „Abstellplatz“ ein breites Angebot. In Hallen sind Fahrzeuge am besten gegen Wind und Wetter sowie unbefugten Zugriff geschützt. Auch in Winterlagern von Booten und Yachten kann man sich einmieten. Eine Alternative sind in ländlichen Gegenden Scheunen von Bauernhöfen. Da Landwirte meistens mit schwerem Gerät arbeiten, haben viele auch entsprechend geräumige Unterstellmöglichkeiten. 

Wie wählt man den richtigen aus?
Wohnortnähe ist ein wichtiges Stichwort bei der Abstellplatzsuche. Schließlich soll das Fahrzeug erreichbar sein, sei es für die regelmäßige Kontrolle, für kleinere Reparaturen oder doch mal für einen Kurztrip. Neben der Erreichbarkeit spielt vor allem auch der  Sicherheitsaspekt eine Rolle. Wird der Platz überwacht? Wohnt der Vermieter vielleicht daneben und hat ein Auge auf die Anlage? Und wie viele Personen haben überhaupt Zugang zum Gelände? Bei manchen Abstellplätzen wird zusätzlicher Service geboten, wie beispielsweise die Vorbereitung für eine anstehende Hauptuntersuchung. Wer darauf Wert legt, sollte sich über diese Gegebenheiten im Voraus informieren. 

Wie findet man einen Abstellplatz?
Mundpropaganda spielt eine wichtige Rolle: Es lohnt sich, im Bekanntenkreis nachzufragen, ob jemand etwas weiß. Vor allem auf dem Land sieht man auch immer wieder Schilder mit entsprechenden Angeboten. Der Kleinanzeigenmarkt der Tageszeitung oder das Schwarze Brett im Supermarkt kann auch den einen oder anderen Treffer liefern. Die Recherche im Internet ist ebenfalls erfolgversprechend. Auf einschlägigen Seiten wie zum Beispiel quoka.de, www.dhd24.com oder auch bei den Ebay-Kleinanzeigen wird man immer wieder fündig. Unter www.promobil.de/abstellplatz findet sich ebenfalls eine Liste mit Angeboten von  privaten und gewerblichen Anbietern. Hier kann man sich auch kostenlos einschreiben, wenn man einen Abstellplatz anbieten möchte. 

Was muss man für einen Abstellplatz investieren?
Eine pauschale Antwort ist schwierig: Die grüne Wiese ist in aller Regel günstiger als ein Hallenplatz, gewerbliche Anbieter tendenziell teurer als private. Auf dem Land sind die Preise generell niedriger als in einem städtischen Industriegebiet. Für einen Platz in der Halle muss man monatlich mit 50 bis 70 Euro rechnen, während es nicht überdachte Flächen schon ab 20 Euro pro Monat gibt. Eine Kaution sowie die Vorauszahlung für die ersten Monate sind bei vielen Anbietern die Regel. 

Sind abgemeldete Fahrzeuge versichert?
Tatsächlich gibt es einen Unterschied zwischen Reisemobilen und Caravans – auch wenn es um die sogenannte Ruheversicherung geht. Über die genießt ein abgestelltes und abgemeldetes Reisemobil 18 Monate lang Versicherungsschutz. Doch damit diese greift, muss das Fahrzeug auf einem umfriedeten, also durch Hecke oder Zaun abgegrenzten, Grundstück stehen, das jedoch nicht abgeschlossen sein muss. Wenn vor der Abmeldung Teilkaskoschutz bestand, besteht dieser auch während der Ruhezeit. Das gilt auch für motorisierte Freizeitfahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Zerstochene Reifen und andere Vandalismus-Schäden sind in der TK-Ruheversicherung nicht abgedeckt. Diese werden nur von einer Vollkaskoversicherung übernommen. 

Für die nicht motorisierten Caravans sieht die Sachlage anders aus: Sind Wohnanhänger über den Winter abmeldet, greift keine Ruheversicherung – weder im Haftpflicht- noch im Kaskofall. Gehen also vom Wohnwagen Schäden aus oder werden an ihm verursacht, hat sie der Halter zu tragen. 

Da Saisonkennzeichen für Caravans praktisch nicht nachgefragt und auch nicht angeboten werden, kann das Risiko nur bei ganzjähriger Zulassung umfänglich abgedeckt werden. Für die Haftpflicht, deren Jahresprämie oft schon unter 20 Euro liegt, rechnet sich eine Abmeldung ohnehin nicht. Wer Kaskoschäden abdecken möchte, kommt um die teurere Teil- oder Vollkasko nicht herum.
 
Muss ich mein Fahrzeug auf die Ruhepause vorbereiten?
Stellt man das Reisemobil oder Caravan längere Zeit ab, sollte man den Reifendruck etwa um ein halbes Bar erhöhen, um bei schleichendem Luftverlust nicht so schnell einen Platten zu bekommen. Falls es möglich ist, sollte man das Fahrzeug alle paar Wochen etwas versetzen, damit die Reifen gleichmäßig belastet werden. Eine vollständige Entleerung der Wasseranlage versteht sich von selbst. Die Wasserarmaturen lässt man im Winter beim abgestellten Fahrzeug geöffnet – nicht vergessen: Wasserpumpen vorher deaktivieren.
Ideal ist es ebenfalls, wenn in Hallen für eine Durchlüftung des Fahrzeugs etwa über die Dachluke gesorgt werden kann. Das freilich sind nur die wichtigsten Punkte zur Überbrückung der Winterpause.